top of page

Wir fordern einen umgehenden Stopp des Planverfahrens zur Errichtung von 13 Windkraftanlagen im Rammert

Pläne der Stadt Tübingen bzw. der SWT

Obwohl das Verfahren zum Ausweis von Vorranggebieten für die Nutzung von Windenergie durch den Reginalverband Neckar-Alb ("RVNA") noch nicht abgeschlossen ist, versuchen die Stadtwerke Tübingen ("SWT") sowie die Stadt Tübingen mit einem Eilantrag zur Genehmigung der Windkraftanlagen Fakten zu schaffen.

 

Konkret werden gemäß Vorlage 88/2025 der Stadtverwaltung Tübingen 13 Windkraftanlagen auf dem Rammert geplant – entgegen der bisherigen Zusage von Oberbürgermeister Palmer im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates von Weilheim im März 2024, im Rammert nur bis zu zehn Anlagen zu errichten. 

Die Standorte gemäß der aktuellen Planung sind nachfolgender Übersicht zu entnehmen. Die Windkraftanlagen 10 und 12 (sowie teilweise auch 13) befinden sich auf städtischen Grundstücken in Weilheim-Kressbach. Weitere acht Anlagen befinden sich auf privatem Grund der Gemarkung Tübingen, zwei auf der Gemarkung Dusslingen. Die Abstände zu Wohnhäusern liegen vielfach unter 1.000 m, so z. B. Anlage 4 mit nur 650m zum Eckhof, Anlage 12 mit nur 660m zu Tal 4 bzw. 780m bis Talstraße 2 in Weilheim und Anlage 10 mit einer Entfernung von nur 850m zu Im Kleeacker 36. Der Abstand zu den Anlagen des Golfplatztes als wichtiger Sport- und Erholungseinrichtung ist noch deutlich geringer. Bei Windkraftanlage 8 kann es je nach Ausrichtung sogar möglich sein, dass die Rotoren mit einen Durchmesser von über 170m in den Bereich des Golfplatzes hineinragen.

Standorte Windkraftanlagen SWT Mai 2025_

Aufgrund folgender Fakten appellieren wir an die beteiligten Behörden und Gremien, die weitere Planung dieses Projektes umgehend zu stoppen:

1. Wirtschaftlichkeit und Subventionsabhängigkeit

  • Geringe Windhöffigkeit: Der RVNA bescheinigt dem Rammert nur 190–250 W/m² (in 160 m Höhe) – deutlich windärmer als andere Vorranggebiete oder Standorte, an denen bestehende Windkraftanlagen wirtschaftlich betrieben werden können.

  • Halbierte Erträge: Die SWT kalkulieren mit etwa 1.700 Vollaststunden (≈12 GWh/Jahr) je Anlage, an windstarken Standorten sind 3.500 h (≈24,5 GWh) üblich.

  • Fördernotwendigkeit: Ohne EEG-Vergütung rechnet sich das Projekt aufgrund der geringen Ertragslage nicht, jede Abschaltung (Lärm, Artenschutz, Schattenwurf) gefährdet die Wirtschaftlichkeit.

  • Hohe Investitionskosten: Die riesigen Anlagen vom Typ Enercon E175 EP5 (7 MW, 262,5 m Höhe), die den weithin sichtbaren Stuttgarter Fernsehturm überragen werden, erfordern ein gewaltiges Investitionsvolumen. Bei einer unzureichenden Windhöffigkeit belasten diese hohen Investitionskosten die ohnenhin knappen Haushalte von Bund, Land und Gemeinde.

 

Klimaschutz ist unabdingbar, aber in Anbetracht der leeren Kassen bei Bund, Ländern und Gemeinden muss jeder investierte Euro eine maximal mögliche Wirkung erreichen. Dies ist bei den geplanten Windkraftanlagen im Rammert nicht gegeben!

2. Abstand, Transparenz und Gleichbehandlung

  • Abstandsunterschreitungen: Anders als in Starzach (1.000 m-Abstand), plant Tübingen vielfach nur 660–850 m. Und dies, obwohl gemäß RVNA ausreichend Flächen auisgewiesen werden können, so dass das Abstandsgebot von 1.000m eingehalten werden könnte, um die Akzeptanz der Anlagen in der Bevölkerung zu erhöhen. Diese Ungleichbehandlung ist nicht akzeptabel. Zumal hat Oberbürgermeister Palmer in der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates in Weilheim im März 2024 angekündigt, dass er die 1.000m einhalten wolle. Auf dieser Aussage (sowie auf der Zusicherung, dass es maximal zehn Winkraftanlagen geben werde) basierte die damalige Abstimmung des Weilheimer Ortschaftsrates zu den Windkraft-Plänen.

  • Die jüngste Forderung des Ortschaftsrats nach Verlagerung der Windkraftanlagen 10 und 12 zur Einhaltung eines Abstands von 1.000m wurde abgewiesen, da sich diese Standorte wohl auf Grund der Stadt Tübingen befänden und somit aus rein wirtschaftlichem Interesse der SWT zu Lasten der unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohner.

  • Politische Einflussnahme? Das “Horn” auf dem Schweinerain soll auf Bitten des OB aus den RVNA-Plänen gestrichen werden, noch bevor der Ausweis formal beschlossen ist. Dieser Vorgang legt nahe, das hier Absprachen im Verborgenen stattfinden.

​​

Wir fordern einen neutralen Ausweis von Vorranggebieten durch den RVNA, der sich nicht nur auf die Erreichung einer möglichst großen Anzahl an Flächen, sodern auch auf die Erzielung einer möglichst hohen Wirtschaftlichkeit fokussieren muss. Ohne Nebenabsprachen und ohne die Umgehung des offizielen Verfahrens!

Sollte die Planungen fortgeführt werden, sind diese an die Aussagen von Oberbürgermeister Palmer während der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Weilheim anzupassen: Maximal 10 Anlagen im Rammert, mindestens 1.000m Abstand zu Wohnbebauungen!

3. Unausgereifte Technologie sowie Lärm- und Naturschutzrisiken

  • Keine Experimente auf dem Rammert: Die vorgesehene Enercon-Anlage wurden gemäß Pressemitteilung von Enercon mit Daum vom 2. April 2025 erstmals als Prototyp in Niedersachsen installiert und erst im Mai 2025 in Betrieb genommen. Somit handelt es sich um experimentelle Anlagen, die noch nicht in der Praxis erprobt sind. Damit liegen auch keine praktischen Erfahrungswerte zu diesen Anlagen über einen längeren Zeitraum vor. Es wäre unverantwortlich, solche experimentellen Anlagen im Rammert zu installieren!

  • Hohe Schallemissionen: Die geplanten Anlagen des Typs „Enercon E175 EP5 E2-HT 175“ verursachen laut Angaben des Herstellers Lärmemissionen von 106,5 dB im Rotorbereich. In einer Entfernung von gut einem Kilometer (1.000m) kommen von einer Windkraftanlage rein rechnerisch 46,5 dB am Ortsrand an – dort sind nachts aber nur 40 dB erlaubt. Selbst bei einer Einhaltung des geforderten und andernorts üblichen Mindestabstands von 1.000m wäre aufgrund der neuen Anlagentechnologie mit einer deutlich höheren Lärmbelästigung zu rechnen. Die Planung muss daher so angepasst werden, dass ein entsprechend größerer Abstand zur Einhaltung des geltenden Bundes-Immissionsschutzgesetzes sichergestellt wird. 

  • Tierwelt: Der durch die Windkraftanlagen verursachte Klangteppich vertreibt Rot- und Schwarzmilan, Uhu und seltene Fledermäuse im Rammert. Er stört die Nahrungsketten der Wildtiere und den Bestand der Artenvielfalt. Zudem wird durch den Bau der Habitat vieler auch geschützter Tierarten zerstört.

  • Gutachtenbedarf: Abschaltvorschriften bei Lärm und Vogelschutz erfordern unabhängige Prüfungen (TÜV Süd, Lärmschutzgutachten durch erfahrene und anerkannte Experten) sowie eine kompetente und sachlich neutrale Begleitung des Genehmigungsverfahrtens durch die genehmigenden Behörden.

 

Auch wenn die letzte Bundesregierung die Vorgaben zum Schutz von Flora und Fauna deutlich gesenkt hat, sind die Naturschutzbelange bei der Planung nicht außer Betracht zu lassen. Die strategischge Umweltprüfung des RVNA hat bereits ergeben, dass Windkraftanlagen auf dem Rammert "besonders erhebliche negative Auswirkungen" auf Klima und Luft sowie Menschen und menschliche Gesundheit hätten und immerhin "besonders negative Auswirkungen" für Tiere & biologische Vielfalt, Pflanzen, Boden, Wasser Landschaft und Fläche. Zudem handelt es sich bei den Anlagen nicht um eine bewährte, in der Praxis erprobte Technologie, die vorgesehenen Abstände sind für diese neuen Windkraftanlagen deutlich zu gering. Die Planung ist daher umgehend zu stoppen.

4. Haushaltslage und Förderpraxis

  • Defizitstadt: Tübingen weist 2025 ein Fehlbedarf von 25–40 Mio. € aus, das Regierungspräsidium hat den städtischen Haushalt daher nicht genehmigt ("Haushaltssperre").

  • Fragwürdige Förderund von Prestigeprojekten: Projekte wie die Radbrücke West (16 Mio. €), die Mooswand in der Mühlstraße zur Reduzierung von Feinstaub (36 Tsd. €, nach einem Jahr schon abgebaut wegen Wirkungslosigkeit), oder die ebenfalls wieder abgebaute Waldtoilette in Unterjesingen (ebenfalls ein "Prestigeprojekt" für mehrere tausend Euro), aber noch viele andere große und kleine Maßnahmen zeigen, wie Landes- und Bundeszuschüsse in Prestigeprojekte der Stadt Tübingen fließen, die keinen oder nur einen geringen Nutzen für die Bevölkerung bringen. Auch der Windpark ist ein Prestigeprojekt der Stadtverwaltung. Es geht nur um den Bau von Windrädern auf eigener Gemarkung, nicht um eine optimale und nachhaltige Wirkung für Klima, Mensch und Natur.

  • Effizienzprinzip: Fördermittel sollten dort eingesetzt werden, wo sie den höchsten Stromertrag liefern – nicht in windschwachen Waldgebieten wie dem Rammert. Und solange die Stadt Tübingen die Grundbedürfnisse ihrer Bürger wie z.B. einen reibungslosen und flächendeckenden ÖPNV nicht gewährleisten kann, sondern die Grundversorgung immer weiter reduziert, müssen derartige Großprojekte gestoppt werden, um die Haushalte auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene nicht weiter zu belasten.

Wie auch andere Investitionsprojekte muss in Anbetracht der Haushaltsperre der Stadt Tübingen auch dieses Projekt zunächst gestoppt werden, um keine weiteren Mittel der Stadt sowie ihres Tochterunternehmens SWT in ein weiteres Prestigeprojekt abfließen zu lassen.

Groessenvergleich.png

©2024 Rettet den Rammert - Bürgerinitiative

bottom of page