Bewahrung des Naherholungsgebietes
Weshalb lehnen wir die geplante Windkraftanlage auf dem Rammert ab?


Laut RVNA besonders erhebliche negative Auswirkungen für
Menschen und menschliche Gesundheit
Auch wenn Befürworter des Projektes davon erzählen, wie spannend Windräder doch seien und dass man darunter sogar Yoga machen könne... Die Errichtung der Windkraftanlagen wird das wichtige Naherholungsgebiet für die 150.000 Anwohner rings um den Rammert zerstören. Während der Bauphase werden Lärm und Dreck vorherrschen. Und in der anschließenden, 20- bis 30-jährigen Betriebsphase stären die Emissionen und der Schattenwurf der riesigen Rotoren. Die Anlagen sollen schließlich jeweils 250m hoch sein und damit sogar den Stuttgarter Fernsehturm mit "nur" 219 Metern Höhe überragen.
Die Attraktivität und die Erholungsqualität des Gebiets wären zerstört. Weshalb der Regionalverband Neckar-Alb (RVNA) in seiner strategischen Umweltprüfung zum Urteil gelangt, dass dieses Vorranggebiet "besonders erhebliche negative Auswirkungen für Menschen und menschliche Gesundheit" hätte. Unverständlich, wie bei diesem, eigentlich vernichtenden Urteil, überhaupt noch vom RVNA erwogen werden kann, hier weiterhin einen Standort für Windkraftanlagen auszuweisen.
Zudem liegt ein Teil des geplanten Vorranggebietes für Windkraft innerhalb des Prüfradius für Umgebungsschutz des "in höchstem Maße raumwirksamen Kulturdenkmals Schloß Hohentübingen" (Zitat aus der strategischen Umweltprüfung des RVNA), siehe auch die Abbildung des RVNA unten. Was uns hierbei verwundert, dass der Prüfradius um Schloß Hohentübingen lediglich 5km beträgt, während der Prüfradius um andere bedeutsdame Kulturdenkmäler wie Burg Teck, Burg Lichtenstein oder Burg Honhenzollern jeweils 7,5km beträgt. Wir haben daher einen lila-gestrichelten Kreis mit einem Radius von 7,5km um Schloß Hohentübingen ergänzt. Würde hier somit der gleiche Radius gelten, wie andernorts, so lägen große Teile des geplanten Vorranggebiets in diesem Radius. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts zur strategischen Umweltprüfung stand die Beurteilung des Landesamtes für Denkmalschutz noch aus, weshalb hier noch keine finale Einordnung seitens des RVNA vorgenommen wurde.
Ganz unten haben wir zudem die Illustration des RVNA zur Sichtbarkeit der Windkraftanlagen abgebildet. Hier wurde jeweils ein Radius von 5km angewandt, aus der zumindest die obere Hälfte der Rotorblätter sichtbar sind. Aufgrund der hügeligen Topografie Tübingens sowie der exponierten Lage auf dem Höhenzug im Rammert werden die Windkraftanlagen aber weit über diesen Radius von 5km hinaus sichtbar sein, so etwas von der Universitätsklinik, Teilen der Wanne, Schönblick/Winkelwiese, Waldhäuser Ost und Österberg bis hin nach Lustnau.
Die Sichtbarkeit der Windkraftanlagen sollte kein Kriterium zur Beurteilung der Angemessenheit eines Standorts sein, es zeigt aber auf, dass dieses Projekt das Stadtbild Tübingens und seiner umliegenden Städte und Gemeinden nachhaltig verändern wird.

PRÜFRADIEN LANDSCHAFTSSCHUTZ (ROTE KREISE MIT ROT-GEPUNKTER FLÄCHE, 5km bzw. 7,5km RADIUS
PRÜFARDIUS 7,5km (LILA-GESTRICHELTER KREIS)
